Haltegebühr für Reisebusse
Für das Halten an den offiziellen Bus-Halteplätzen Schwanenplatz, Kasernenplatz und Löwenplatz wird eine Gebühr von 100 Schweizer Franken erhoben. Die Bewilligung muss im Voraus online gelöst werden und gilt nur am gebuchten Datum für den angegebenen Reisebus.
Wichtig: An bestimmten Tagen (z. B. bei Grossanlässen oder Baustellen) können einzelne Halteplätze gesperrt sein. An diesen sogenannten Sperrdaten ist keine Buchung möglich. Eine aktuelle Übersicht über alle Sperrdaten finden Sie hier.
Optionen
Haltebewilligung mit zwei Stopps
Diese Variante erlaubt zwei Haltevorgänge (Ein- und Aussteigen) im Stadtzentrum. Zusätzlich ist das Parkieren während 24 Stunden auf den Busparkplätzen Brüelmoos oder Rösslimatt (Kriens) inbegriffen. Die Gebühr für diese Bewilligung beträgt 100 Schweizer Franken.
Haltebewilligung mit einem Stopp
Diese Variante erlaubt einen Haltevorgang (Ein- oder Aussteigen) im Stadtzentrum. Auch hier ist das Parkieren während 24 Stunden auf den Busparkplätzen Brüelmoos oder Rösslimatt (Kriens) inbegriffen. Die Gebühr für diese Bewilligung beträgt 75 Schweizer Franken.
FAQ
Wen kann ich bei Fragen oder Problemen kontaktieren?
Bei Fragen oder Problemen steht die Tourist Information von Luzern Tourismus ([email protected], Tel. +41 41 227 17 17) während den Bürozeiten gerne zur Verfügung. Alle nötigen Informationen sowie ein Flyer und eine Stadtkarte mit allen Informationen zum Downloaden oder Ausdrucken sind auf www.luzern.com/bus zu finden.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Für welche Reisebusse gilt die Gebühr?
Die Gebühr gilt für alle Fahrzeuge der Kategorie „Gesellschaftswagen“, die in der Verordnung über die technischen Anforderungen an die Straßenfahrzeuge in Art. 11 Abs. 2 der Schweizerischen Eidgenossenschaft definiert sind (d.h. ein- oder doppelstöckige Reisebusse, in der Regel mit 30-70 Sitzplätzen). Alle anderen Fahrzeuge dürfen nicht auf den von der Haltegebühr betroffenen Plätzen anhalten – auch nicht mit einer auf ihr Kennzeichen bezahlten Gebühr.
Wie weit im Voraus kann die Haltegebühr bezahlt, der Voucher gebucht werden?
Das Reservationssystem wird am 1. April 2025 lanciert. Buchungen sind ab 1. März 2025 möglich und danach generell maximal 4 Monate vor dem Anhaltvorgang in Luzern.
Ich kann Luzern am gebuchten Tag nicht anfahren und komme an einem anderen Tag. Kann ich eine Buchung wieder stornieren?
Ja, die Buchung kann aber nicht selbst storniert werden, sondern es ist nötig, der Tourist Information von Luzern Tourismus den Auftrag zu geben, diese zu stornieren ([email protected], Tel. +41 41 227 17 17). Danach kann eine neue Buchung getätigt werden.
Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: Mastercard, VISA, American Express, Diners Club, UnionPay, Google Pay, Apple Pay und Twint.
Käufe auf Rechnung und eine Bezahlung vor Ort sind nicht möglich.
Was passiert bei Anreise ohne gültige Haltebewilligung?
Wer ab dem 1. April 2025 ohne gültige Haltebewilligung anreist, wird vom Verkehrsdienst bei den Halteplätzen in der Luzerner Innenstadt abgewiesen. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Parkdienstes werden von der Luzerner Polizei verzeigt.
ACHTUNG: Eine Haltebewilligung darf nicht nachträglich auf den Halteplätzen gebucht werden.
Reisebusse ohne Haltebewilligung können auf die Reisebus-Parkplätze «Landenberg/Alpenquai», «Rösslimatt Kriens» oder «Brüelmoos» ausweichen, um die Buchung vorzunehmen. Das Anhalten und Parkieren auf anderen öffentlichen Plätzen oder an Bushaltestellen der Linienbusse ist für Reisebusse nicht gestattet und wird von der Polizei verzeigt.
Warum kann ich an gewissen Tagen keine Buchung am Schwanenplatz vornehmen?
Da es sich um Sperrdaten handelt. Mehr Informationen zu den Sperrdaten finden Sie hier.
Was kosten die Haltgebühr und wie kann ich diese buchen und bezahlen?
Die ab 1. April 2025 erhobene Haltegebühr kostet CHF 100.- und umfasst je einen Aus- und Einstiegsvorgang sowie bis zu 24 Stunden Parkierung auf den Parkplätzen Brüelmoos oder Rösslimatt. Falls nur ein einzelner Haltvorgang benötigt wird (nur Austeigen oder nur Einsteigen), gilt ein reduzierter Tarif von CHF 75.- Dieser beinhaltet auch die Gebühr zur Parkierung auf den Parkplätzen Rösslimatt oder Brüehlmoos.
In Welchem Format muss das Kennzeichen eingegeben werden?
Das Kennzeichen muss wie folgt eingegeben werden: LU12345
(Ohne Länderkennung, Sonderzeichen oder Leerzeichen)
Achtung: Das Kennzeichen der Buchung muss mit dem des Reisebusses übereinstimmen!
Wie lauten die AGBs für die Bushaltgebühren?
Die AGBs für die Bushalteplätze finden Sie hier.